Telegramm

Diensttelegramm der Eisenbahndirektion Magdeburg, 1898
Telegramm von 1949
Glückwunschtelegramm von 1951, London nach Japan
Telegrammgebühren der Reichspost
Telegrammgebühren der Bundespost
Telegrammgebühren der Deutschen Post der DDR
Seefunkdienst der Deutschen Post der DDR

Ein Telegramm (von griechisch tele: fern, weit und gramma: Buchstabe, Schrift; wörtlich Fernschrift bzw. auch Fernschreiben) ist eine mit Hilfe akustischer, optischer oder elektrischer Geräte telegrafisch übermittelte Nachricht. Im Fall der Übermittlung mithilfe von Funktechnik spricht man auch von einem Funktelegramm.

Telegramme gibt es in moderner Form seit 1791, als der Franzose Claude Chappe den optischen Telegrafen konstruierte; 1837 führte der amerikanische Erfinder Samuel Finley Morse zum ersten Mal seinen elektrischen Telegrafen vor. Mithilfe eines Punkt-Strich-Codes konnte er Nachrichten direkt auf einem Papierstreifen aufzeichnen. Die erste telegrafische Leitung wurde allerdings erst 1843 zwischen Washington und Baltimore gebaut.[1] Den Ausdruck Telegramm prägte 1852 E. P. Smith[2] aus Rochester (Vereinigte Staaten), der erst viel später den gängigen Ausdruck „telegrafische Depesche“ ablöste. Weitere Bezeichnungen waren Kabel (davon abgeleitet das Verb kabeln) und Drahtnachricht, die auf den Übermittlungsweg Bezug nahmen.

Telegramme wurden ab den späten 1840er Jahren mit Morseschreibern, Ende des 19. Jahrhunderts mit Typendrucktelegrafen und nach dem Zweiten Weltkrieg per Fernschreiber übermittelt. Da sich das Entgelt (früher: Gebühr) für ein Telegramm nach der Anzahl der Wörter richtet, hat sich ein sogenannter „Telegrammstil“ eingebürgert, z. B. sagt man statt „Ich komme am Freitag um 17:00 Uhr an.“ kürzer „Ankomme Freitag 17 Uhr.“ Aus diesem Grund konnten Empfänger auch eine verkürzte Telegrammadresse, das „Drahtwort“, beantragen. Die Übermittlung von Telegrammen wurde von der Deutschen Post innerhalb Deutschlands bis zum 31. Dezember 2022 angeboten und dann wegen mangelnder Nutzung eingestellt.[3] Das Briefgeheimnis galt auch für Telegramme, d. h. der aufnehmende Mitarbeiter durfte den Inhalt weder an andere weitergeben noch verfälschen.

  1. Katja Iken: Telegramme. In: Der Spiegel. 7. April 2008, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 30. Dezember 2022]).
  2. E. Peshine Smith (Biografie). In: larouchejapan.com. Archiviert vom Original; abgerufen am 30. Dezember 2022 (englisch).
  3. Deutsche Post stellt Telegramm ein. In: tagesschau.de. Tagesschau, 29. Dezember 2022, abgerufen am 29. Dezember 2022.

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