Unter einer Tierfalle (kurz Falle) versteht man eine Einrichtung oder Vorrichtung, die dem Zweck dient und dazu geeignet ist, Lebewesen an der Fortbewegung zu hindern oder zu töten. Dabei ist es unerheblich, ob diese Vorrichtung oder Einrichtung vom Menschen geschaffen wurde, in der Natur evolutionär entstanden ist oder zufällig besteht.
Von Fallen im engeren Sinn spricht man, wenn das zu fangende Lebewesen den Vorgang des Fixierens, der Fortbewegungsverhinderung oder das Herbeiführen des eigenen Todes durch sein Verhalten selbst verursacht. Einrichtungen, die die Bedingung dieser „Selbstauslösung“ nicht aufweisen, sind keine Fallen im engeren Sinn, sondern Fanggeräte.