Totengericht (oder Jenseitsgericht) bezeichnet die religiöse Vorstellung, nach welcher der Mensch vor ein göttliches bzw. jenseitiges Gremium gestellt wird, das seine Lebensführung beurteilt. Dies kann direkt nach dem Tod oder bereits zu Lebzeiten (eschatologisch) oder in einigen Religionen auf beiderlei Weise geschehen.[1] Die Beurteilung erfolgt meist aufgrund ethischer Maßstäbe. Gesellschaftliche Kriterien oder Totenrituale können allerdings auch eine Rolle spielen.[2] Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff alle Auswahlverfahren, die eine Person nach ihrem Tod zu durchlaufen hat. Oft fällt das Totengericht über die Einzelnen mit dem Letzten Gericht am Ende der Welt zusammen.