Totengericht

Totengericht (oder Jenseitsgericht) bezeichnet die religiöse Vorstellung, nach welcher der Mensch vor ein göttliches bzw. jenseitiges Gremium gestellt wird, das seine Lebensführung beurteilt. Dies kann direkt nach dem Tod oder bereits zu Lebzeiten (eschatologisch) oder in einigen Religionen auf beiderlei Weise geschehen.[1] Die Beurteilung erfolgt meist aufgrund ethischer Maßstäbe. Gesellschaftliche Kriterien oder Totenrituale können allerdings auch eine Rolle spielen.[2] Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff alle Auswahlverfahren, die eine Person nach ihrem Tod zu durchlaufen hat. Oft fällt das Totengericht über die Einzelnen mit dem Letzten Gericht am Ende der Welt zusammen.

Altägyptisches Totengericht: Wiegen des Herzens. Szene aus dem Totenbuch des Schreibers Ani. Untere Reihe, links: Ani und seine Frau Tutu betreten die Götterversammlung der Unterweltsrichter. Mitte: Anubis wiegt Anis Herz gegen die Feder der Maat, beobachtet von den Göttinnen Renenutet und Meschkenet, dem Gott Schai und Anis Ba-Seele. Rechts: Ammit, die Anis Seele verschlingen wird, wenn er die Prüfung nicht besteht, der Gott Thot bereitet den Bericht darüber vor. Obere Reihe: Als Richter fungierenden Götter.
  1. Brockhaus, Band 28, 1995
  2. Brockhaus, Bd. 22, 1993, S. 271; Britannica (zahlreiche Fundstellen, siehe unten bei den einzelnen Abschnitten).

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