Triebfahrzeug

Französischer Triebzug vom Typ SNCF Z 11500 in Straßburg

Als Triebfahrzeug, abgekürzt Tfz, wird ein angetriebenes Schienenfahrzeug bezeichnet. Unerheblich dabei ist, ob es nur sich selbst oder auch andere Fahrzeuge bewegt.

Umgangssprachlich wird ein Triebfahrzeug oft als Lokomotive bezeichnet. Die Lokomotive ist aber nur eine bestimmte Form eines Triebfahrzeugs:

  • Lokomotiven sind angetriebene Fahrzeuge, die weder Güter noch Passagiere aufnehmen können. Heutige Fahrzeuge werden zum allergrößten Teil entweder elektrisch mit externer Stromzuführung oder mittels eines Verbrennungsmotors (Verbrennungslokomotive, heute fast ausschließlich mit Diesel, früher auch Benzol und Benzin) angetrieben; Dampflokomotiven wurden früher und in geringen Teilen auch heute noch eingesetzt. Darüber hinaus existieren weitere Sonderformen, wie etwa Pressluftlokomotiven, Natronlokomotiven, Gasturbinenlokomotiven und eine Gyrolokomotive (Schwungradspeicherlokomotive). Lokomotiven werden noch weiter unterteilt in
    • Streckenlokomotiven, die Züge über eine Strecke – also zwischen verschiedenen Bahnhöfen – befördern;
    • Rangierlokomotiven, die in der Regel nur für Fahrten innerhalb von Bahnhöfen verwendet werden und dementsprechend eine geringe Höchstgeschwindigkeit aufweisen und nicht mit Zugsicherung ausgerüstet sein müssen. Mit der Restrukturierung der Güterzustellung hat sich allerdings die Grenze zwischen Rangier- und Streckenlokomotive mehr und mehr verwischt.
  • Triebkopf ist eine Sonderform der Lokomotive. Er kann ausschließlich an der Spitze und / oder am Ende eines Triebzuges eingesetzt werden.
  • Triebwagen sind angetriebene Fahrzeuge, welche Reisende, Reisegepäck und Güter aufnehmen können.
  • Triebzug bezeichnet eine betrieblich fest gekuppelte oder gelenkig verbundene Einheit aus mehreren Triebfahrzeugen oder Kastenelementen. Ein Triebzug kann sowohl aus Kombinationen von Triebköpfen und nicht angetriebenen Zwischenwagen (z. B. ICE 1), als auch Zügen mit verteilten Antrieben (z. B. ICE 3) bestehen. Er kann nur in einer Werkstatt getrennt werden.
  • Triebwagenzüge sind mehrere miteinander verbundene Triebwagen oder Triebzüge (z. B. zwei ICE 3-Garnituren). Dieser kann auch im laufenden Betrieb planmäßig getrennt werden.
  • Selbstfahrende Spezialfahrzeuge für bahnbetriebliche Aufgaben können unter die Kategorie Triebfahrzeug fallen, müssen aber nicht. Dies hängt stark von der Bauart und Verwendungszweck sowie von der Bahnverwaltung ab. In Deutschland zählen diese allerdings nicht als Triebfahrzeuge, sondern als Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb. In der Schweiz werden sie als selbstfahrende Dienstwagen und Baumaschinen bezeichnet.[1] Dazu gehören Baufahrzeuge, wie Draisinen, Kraftrottenwagen, Gleisbaumaschinen, Turmtriebwagen für Oberleitungsarbeiten, Gleis- und Tunnelmessfahrzeuge sowie selbstfahrende Zweiwegefahrzeuge.
  1. Laut Ziffer 3.2 «Erklärung der Begriffe» der Schweizerischen Fahrdienstvorschriften, R 300.1 gehören auch «selbstfahrende Fahrzeuge wie Gleisbaumaschine, Fahrzeug Schiene/Strasse» zu den Triebfahrzeugen. Siehe R 300.1 - R 300.1 - A2024.pdf Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024. Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11,8 MB)

Developed by StudentB