Ein Turm ist ein begehbares vertikal ausgerichtetes Bauwerk, das sich über seine Höhe definiert. Das heißt, seine Höhe beträgt entweder ein Mehrfaches seines Durchmessers bzw. seiner Stärke und/oder er überragt deutlich die umgebende Bebauung bzw. anschließende Bauteile (z. B. das Kirchenschiff bei einer Kirche oder die Mauer einer Stadtbefestigung). Ein Turm kann für sich stehen (echter Turm z. B. Rundturm), oder Teil eines größeren Gebäudes bzw. einer baulichen Anlage sein (z. B. Kirchturm, Minarett; Türme als Teil einer Burg oder einer Stadtbefestigungsanlage). Türme können prinzipiell aus unterschiedlichsten Materialien errichtet werden. Weit verbreitet sind die auch sonst im Bauwesen üblichen Baumaterialien: Holz, Metall, Stein, Stahl oder Beton.
Die Höhe von Türmen kann unterschiedliche Motivationen haben, vor allem funktionale und gestalterische. Die Funktion von Türmen ist häufig, einen nutzbaren Ort in exponierter Lage zu schaffen (Aussichtsturm, Wachturm, Gefechtsturm, Sprungturm) oder ein Objekt zur besseren Wirksamkeit in exponierte Lage zu bringen (Glocken, Werbetafeln, Antenne, Wasser-Hochbehälter etc.). Andere Türme ergeben sich aus der Notwendigkeit zu einem nutzungsbedingt hohen eher schlanken Raum (typologisch sind sie Hallen mit geringer Grundfläche vergleichbar). Zum Teil spielen aber auch gestalterische Beweggründe eine Rolle.
Türme sind oft städtebauliche Dominanten in einer Siedlung (Dorf, Stadt etc.) oder Landmarken in der Landschaft.
Der Begriff Turm ist einerseits vom Begriff Hochhaus, andererseits vom Begriff Mast abzugrenzen, wobei die genaue Abgrenzung oft nicht möglich ist, teils gibt es Schnittmengen, je nach Kontext unterschiedliche Definitionen oder sprachliche Unschärfen. So werden meist Glocken- oder Kirchtürme auch dann als Turm bezeichnet, wenn sie nicht begehbar sind.
Insbesondere in der Funktechnik wird – im Unterschied zu einem Mast (Sendemast), der oft als Fachwerkkonstruktion ausgeführt wird – unter einem Turm (Sendeturm) eine begehbare, nicht abgespannte (d. h. nicht mit Pardunen verankerte) aufrecht stehende Kragarmkonstruktion verstanden.
Turmkonstruktionen für funktechnische Zwecke, die gegen Erde isoliert sind, werden als selbststrahlender Sendemast bezeichnet. Allerdings wird die Trennung in der Praxis nicht immer eingehalten, da es Mischkonstruktionen, sogenannte Hybridtürme, gibt. Die DIN V 4131:2008-09 „Antennentragwerke aus Stahl“ definiert im Abschnitt 3.3 den Turm als freistehende, Kragarm tragende Konstruktion.
Türme sind lotrechte Konstruktionen. Oft verjüngen sie sich aus statischen Gründen zur Spitze hin. Daneben gibt es aber auch schiefe Turmkonstruktionen, die entweder durch ungleichmäßige Bodenabsenkung entstanden sind, oder auch absichtlich mit einem Neigungswinkel gegen die Vertikale gebaut wurden.