UNESCO-Welterbe

Weltkarte mit schwarzen Punkten für die markierten UNESCO-Welterbestätten, die hauptsächlich in Europa liegen.
Globale Verteilung der UNESCO-Welterbestätten (Stand März 2018)

Das Welterbe umfasst Denkmäler, Ensembles und Stätten (Weltkulturerbe) sowie Naturgebilde, geologische und physiographische Erscheinungsformen und Naturstätten (Weltnaturerbe) von außergewöhnlichem universellen Wert, deren Erfassung, Schutz und Erhaltung durch die Vertragsstaaten nach der Welterbekonvention von der UNESCO unterstützt werden.[1] Der Begriff Welterbe wird auch synonym für einzelne Welterbestätten verwendet, die dem UNESCO-Welterbe angehören.

Nach den Durchführungsrichtlinien zur Welterbekonvention[2] zählt das Kultur- und Naturerbe zu den unschätzbaren und unersetzlichen Gütern nicht nur jedes Volkes, sondern der ganzen Menschheit. Teile dieses Erbes können wegen ihrer außergewöhnlichen Eigenschaften als von außergewöhnlichem universellem Wert und daher als des besonderen Schutzes gegen die ihnen immer stärker drohenden Gefahren würdig betrachtet werden.

Die schutzwürdigen Güter werden in eine Liste eingetragen, die mit den Neuaufnahmen in das UNESCO-Kultur- und -Naturerbe 1978 eröffnet wurde. Über die Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet das Welterbekomitee. Von denjenigen Kultur- und Naturdenkmälern, die auf der Welterbeliste geführt werden, hebt die UNESCO mit der Liste des gefährdeten Welterbes (englisch List of World Heritage in Danger, oft einfach „Rote Liste“ genannt) solche hervor, deren Bestand und Geltung durch ernste und spezifische Gefahren, wie Beschädigung, Zerstörung oder Verschwinden, bedroht sind. Die UNESCO mahnt für diese Stätten außerordentliche Schutzanstrengungen an. Die meisten dieser gefährdeten Stätten befinden sich in Kriegsgebieten oder Entwicklungsländern, aber nur wenige in hoch entwickelten Ländern.[3]

In Deutschland beschließt die Kultusministerkonferenz (KMK), welche Stätten bei der UNESCO zur Aufnahme in die Welterbeliste nominiert werden. Sie veröffentlichte 2017 eine Handreichung zur Umsetzung des UNESCO-Welterbeprogramms mit Empfehlungen und Merkblättern zu Bedeutung und Umgang mit bestehenden und potenziellen Welterbestätten.[4]

Das Welterbe ist Teil des UNESCO-Kultur- und -Naturerbes, zu dem auch noch Biosphärenreservate, globale Geoparks, Unterwasserkulturerbe, Weltdokumentenerbe und immaterielles Kulturerbe gehören.

Schwarzes Logo mit einem Kreis, dessen untere Linien ins Kreisinnere führen und eine Raute bilden. Um den Kreis steht „Welterbe. World heritage. Patrimoine mondiale“
Deutsche Version des Welterbe-Emblems
Frontale Farbfotografie einer Eisentafel mit den Logos von UNESCO und Welterbe mit einem zweispaltigen Text darunter. Die Tafel hängt an einem braunen Stein, der oben unregelmäßig gemeißelt wurde.
UNESCO-Welterbeplakette im Þingvellir Nationalpark in Island
  1. Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972 (deutsche Fassung).
  2. UNESCO-Zentrum für das Erbe der Welt: Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt Endfassung vom 2. Juni 2017.
  3. UNESCO World Heritage Centre: List of World Heritage in Danger
  4. Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO-Welterbe. (PDF; 358 kB) Kultusministerkonferenz. In: kmk.org. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 12. Oktober 2017, abgerufen am 13. November 2023 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Oktober 2017).

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