Umweltschutz (umgangssprachlich auch Ökologie) bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutze der Umwelt, um die Gesundheit des Menschen zu erhalten.[1] Der Umweltschutz hat mehrere Funktionen und beinhaltet verschiedene Prinzipien. Er beugt Beeinträchtigungen der Umwelt vor (Prävention), drängt sie zurück (Repression) und stellt Naturressourcen wieder her, soweit das möglich ist (Reparation).
Ihre Verursacher sollen Verantwortung für den Umgang mit der Umwelt übernehmen (Verursacherprinzip) und deren Nutzung nicht zu einseitigem Vorteil erfolgen (Kooperationsprinzip).[2] Zum Umweltschutz gehören auch ethische und ästhetische Ansprüche. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt sowohl auf einzelnen Teilbereichen der Umwelt (wie Boden, Wasser, Luft, Klima), als auch auf den Wechselwirkungen zwischen ihnen.
Angesichts einer wachsenden Weltbevölkerung und des Strebens nach einem möglichst hohen Lebensstandard in Verbindung mit einer zunehmenden globalen Vernetzung sowie technischem und wissenschaftlichem Fortschritt steigt die globale Wirtschaftsleistung permanent an. Dies hat zu einem zunehmenden anthropogenen Einfluss auf die gesamte Biosphäre geführt, die den Umweltschutz immer wichtiger werden lässt. So gibt etwa der renommierte Wissenschaftliche Beirat der deutschen Bundesregierung „Globale Umweltveränderungen“ in seinem Gutachten von 1999 dem Schutz der Umwelt „die höchste Priorität aus überlebensstrategischen Gründen“ und mahnt dazu, „die Begrenztheit des Handelns zu erkennen“.[3]
Der Umweltschutz ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) Artikel 20 a als Staatsziel verankert. Die Schweizerische Bundesverfassung fordert in Artikel 74 „den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt“.