Unrechtsstaat ist eine abwertend gebrauchte[1] Bezeichnung für einen Staat, der kein Rechtsstaat ist.[2] Im Unrechtsstaat setzen sich „die Machthaber willkürlich über das Recht hinweg“; seine Bürger seien „staatlichen Übergriffen schutzlos preisgegeben“.[3] Es handelt sich um ein politisches Schlagwort, mit dem die Regime sowohl Deutschlands zur Zeit des Nationalsozialismus als auch der DDR gekennzeichnet werden. Die Gleichsetzung beider Systeme durch den Begriff des Unrechtsstaats ist umstritten. Die Debatte hat Eingang in den rechtswissenschaftlichen Diskurs gefunden, der sich insbesondere um eine Definition des Begriffs bemüht.[4]