Als «Urnengang» («Gang zur Urne») wird in der Schweiz das Geschehen in den Abstimmungswochen vor und bis zu einem «Abstimmungssonntag» – so die historische Bezeichnung für den Abstimmungs- und Wahl-Endtermin – bezeichnet. Die stimmberechtigten Bürger (der Schweiz, eines Kantons und einer Gemeinde, siehe Schweizer Bürgerrecht) geben ihre Stimme oder ihre Stimmen ab – in Abstimmungen über Sachvorlagen, Volksinitiativen oder Referenden, sowie in Wahlen.
Alljährlich gibt es vier eidgenössische «Urnengänge» – regelmässig alle drei Monate, zu im Voraus bekannten Terminen, die auf die nächsten 20 Jahre festgelegt sind.[1][2] Zu denselben Terminen, zum gleichen «Abstimmungs- (und Wahl-)Tag», im selben Verfahren, werden auch kantonale und kommunale Abstimmungen durchgeführt, dazu auch ab und zu Wahlen (eidgenössisch, kantonal und kommunal). Was, selbstverständlich, aus organisatorischen wie auch aus finanziellen Gründen sinnvoll ist – und, allerdings, den Kantonen bzw. Gemeinden überlassen bleibt, ohne behördliche oder rechtliche Zwänge hierzu. Alle vier Jahre wird neben einer der Abstimmungen auch der Nationalrat neu gewählt. Die Ständeräte eventuell auch und/oder bei einem der Abstimmungstermine, da auch den Kantonen überlassen, wie gemäss Artikel 50 III BV geregelt.
Die Abstimmungsunterlagen – Stimmzettel, Abstimmungsbüchlein, ab und zu auch Wahllisten oder Wahlzettel sowie ein Rücksendeumschlag – werden vier bis fünf Wochen, auch früher (spätestens aber drei Wochen),[3] vor dem Abstimmungstermin jedem Stimmberechtigten an seine Wohnadresse zugestellt, wobei für Auslandschweizer besondere Erleichterungen gelten.[4] Die Abstimmungs- und Wahlzettel müssen die Auszähllokale bis zum Abstimmungssonntag erreichen, wo sie von Bürgern, mit Unterstützung ihrer Behörden, ausgezählt werden. Die Stimm- und Wahllokale sind eine Woche, auch länger, geöffnet – bis Mittag des Abstimmungssonntags, des Auszähltags.
Heute stimmen die meisten Menschen brieflich ab,[5] in einer zwischen 1978 und 2005 in allen Kantonen eingeführten Briefwahl.[6] e-Voting wird schrittweise eingeführt. Dabei stehen die Sicherheit, die Verifizierbarkeit, das Wahlgeheimnis im Vordergrund. Bei der schrittweisen Einführung, der Pilotprojekte haben die Auslandschweizer, die «fünfte Schweiz», Vorrang.[7][8][6]
Die Zahl der «Urnengänge» in der Schweiz ist weltweit einmalig hoch – alle Behördenwahlen und Volksabstimmungen über Verfassungen, Gesetze, Finanzvorlagen, Volksinitiativen, Referenden etc. in Bund, Kantonen und Gemeinden zusammengenommen.[9]