Urnengang

Als «Urnengang» («Gang zur Urne») wird in der Schweiz das Geschehen in den Abstimmungswochen vor und bis zu einem «Abstimmungssonntag» – so die historische Bezeichnung für den Abstimmungs- und Wahl-Endtermin – bezeichnet. Die stimmberechtigten Bürger (der Schweiz, eines Kantons und einer Gemeinde, siehe Schweizer Bürgerrecht) geben ihre Stimme oder ihre Stimmen ab – in Abstimmungen über Sachvorlagen, Volksinitiativen oder Referenden, sowie in Wahlen.

Alljährlich gibt es vier eidgenössische «Urnengänge» – regelmässig alle drei Monate, zu im Voraus bekannten Terminen, die auf die nächsten 20 Jahre festgelegt sind.[1][2] Zu denselben Terminen, zum gleichen «Abstimmungs- (und Wahl-)Tag», im selben Verfahren, werden auch kantonale und kommunale Abstimmungen durchgeführt, dazu auch ab und zu Wahlen (eidgenössisch, kantonal und kommunal). Was, selbstverständlich, aus organisatorischen wie auch aus finanziellen Gründen sinnvoll ist – und, allerdings, den Kantonen bzw. Gemeinden überlassen bleibt, ohne behördliche oder rechtliche Zwänge hierzu. Alle vier Jahre wird neben einer der Abstimmungen auch der Nationalrat neu gewählt. Die Ständeräte eventuell auch und/oder bei einem der Abstimmungstermine, da auch den Kantonen überlassen, wie gemäss Artikel 50 III BV geregelt.

Die Abstimmungsunterlagen – Stimmzettel, Abstimmungsbüchlein, ab und zu auch Wahllisten oder Wahlzettel sowie ein Rücksendeumschlag – werden vier bis fünf Wochen, auch früher (spätestens aber drei Wochen),[3] vor dem Abstimmungstermin jedem Stimmberechtigten an seine Wohnadresse zugestellt, wobei für Auslandschweizer besondere Erleichterungen gelten.[4] Die Abstimmungs- und Wahlzettel müssen die Auszähllokale bis zum Abstimmungssonntag erreichen, wo sie von Bürgern, mit Unterstützung ihrer Behörden, ausgezählt werden. Die Stimm- und Wahllokale sind eine Woche, auch länger, geöffnet – bis Mittag des Abstimmungssonntags, des Auszähltags.

Heute stimmen die meisten Menschen brieflich ab,[5] in einer zwischen 1978 und 2005 in allen Kantonen eingeführten Briefwahl.[6] e-Voting wird schrittweise eingeführt. Dabei stehen die Sicherheit, die Verifizierbarkeit, das Wahlgeheimnis im Vordergrund. Bei der schrittweisen Einführung, der Pilotprojekte haben die Auslandschweizer, die «fünfte Schweiz», Vorrang.[7][8][6]

Die Zahl der «Urnengänge» in der Schweiz ist weltweit einmalig hoch – alle Behördenwahlen und Volksabstimmungen über Verfassungen, Gesetze, Finanzvorlagen, Volksinitiativen, Referenden etc. in Bund, Kantonen und Gemeinden zusammengenommen.[9]

  1. Volksabstimmungen@1@2Vorlage:Toter Link/www.bk.admin.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. > Blanko Abstimmungstermine (die nächsten 20 Jahre), auf admin.ch
  2. Eidgenössische Volksabstimmungen künftig an fixen Daten, Bundeskanzlei, Bern, 17. Juni 2002, auf admin.ch
  3. Abstimmungsunterlagen auf ch.ch
  4. Erleichterungen für Auslandschweizer. In: Eidgenössische Volksabstimmungen künftig an fixen Daten, Bundeskanzlei, Bern, 17. Juni 2002, auf admin.ch
  5. Wie man [brieflich] abstimmtHier erklären wir, wie man mit den unzähligen Umschlägen und Zettel umgeht, wenn man von zu Hause aus brieflich abstimmt, auf votez.ch
  6. a b Simon Hehli: E-Voting schlägt briefliches Abstimmen – Wählen und Abstimmen per Mausklick hat gegenüber jenem per Briefpost Vorteile – trotz Risiken wie Hackerattacken. In Zukunft soll der elektronische Kanal denn auch sicherer werden, NZZ 6. Februar 2017.
  7. ch.ch/de/e-voting
  8. Vote électronique (Memento des Originals vom 8. April 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bk.admin.ch, Bundeskanzlei, auf admin.ch
  9. Leonhard Neidhart: Stimm- und Wahlbeteiligung. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 28.3.2017.

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