Die Abkürzung v. Chr. bedeutet ‚vor Christus‘. Sie dient in der Zeitrechnung, in der das vermeintliche[1] Geburtsjahr Jesu Christi als Bezugsjahr benutzt wird, zur Kennzeichnung der Jahreszahl jener Jahre, die vor diesem Bezugsjahr liegen (Beispiel: „Octavian erhielt im Jahre 27 v. Chr. vom römischen Senat den Titel Augustus verliehen.“). Analog dazu dient n. Chr. (‚nach Christus‘) der Kennzeichnung der Jahreszahlen des Bezugsjahrs (1 n. Chr.) und aller darauffolgenden Jahre. Die Zählung der Jahre v. Chr. und n. Chr. beginnt jeweils mit eins. Das Jahr null gibt es in der kalendarischen Zeitrechnung nicht. Der Wechsel vom Jahr 1 v. Chr. zum Jahr 1 n. Chr. wird Zeitenwende genannt. Die Kennzeichnung mittels n. Chr. ist optional und wird nur verwendet, wenn aus dem Kontext nicht eindeutig hervorgeht, ob das genannte Jahr vor oder nach der Zeitenwende liegt (Beispiel: „Octavian war von 31 v. Chr. bis 14 n. Chr. Alleinherrscher des Römischen Reiches“, aber: „Wir schreiben heute das Jahr 2024“).