Ein Vasall (von keltisch gwas, von lateinisch vassus „Knecht“) war im Fränkischen Reich (5.–9. Jahrhundert) ein Freier, der in einem persönlichen Treueverhältnis (Vasallentreue) zu einem mächtigen Herrn als Schutzherrn stand.[2] Aufgrund des eingegangenen personenrechtlichen Verhältnisses ergaben sich gegenseitige Schutz- und Gehorsamspflichten für die Beteiligten.
Der Vasall war ein Diener seines Herrn, in dessen Abhängigkeit er sich durch den rituellen Akt der Kommendation begab.[3] Der Vasall war seinem Herrn zu Diensten jeglicher Art verpflichtet (auxilium et consilium). Dazu gehörten insbesondere Kriegs- und Ratsdienste wie die Teilnahme an Ratsversammlung der Vasallen unter dem Vorsitz des Feudalherren, aber auch die Zahlung von Lösegeld, wenn der Lehnsherr in Gefangenschaft geraten war. Der Herr musste dem Vasallen den Lebensunterhalt wie Nahrung, Kleidung und Bewaffnung gewähren. Außerdem vertrat der Lehnsherr den Vasallen vor Gericht, der Vasall wiederum war Beisitzer im Gericht des Lehnsherrn.[4]