Verblender sind Mauerziegel, die für die Außenseite des einschaligen und die Vorsatzschale des zweischaligen Mauerwerks verwendet werden. Das Verblendmauerwerk (die Verblendschale) wird üblicherweise als Sichtmauerwerk ausgeführt. Der Verblender muss frostwiderstandsfähig sein. Die Einstufung als frostwiderstandsfähiger Stein erfolgt nach DIN EN 772-18 (Prüfung mit 25 bzw. 50 Frost-/Tauwechseln).
Die Bezeichnung Verblender kann als Oberbegriff für frostwiderstandsfähige Steine (Verblender, Klinker, Riemchen und Vormauersteine) angesehen werden. Neben der Frostbeständigkeit erfüllen Verblender meist auch erhöhte Anforderungen an die Maßhaltigkeit, so dass sich das Mauerwerk mit schmalen Fugen verlegen lässt, wie es etwa bei Klinkerfassaden in Historismus und Gründerzeit bis etwa 1914 üblich war.