Verdacht (von mittelhochdeutsch dāht für ‚Denken‘[1]) wird im Deutschen seit dem 16. Jahrhundert in der Bedeutung „Übles von jemandem denken“ verwendet. Bereits im Mittelniederdeutschen existierte jedoch der vordacht in der Bedeutung von ‚Argwohn‘. Das abgeleitete Adjektiv verdächtig ist in einer älteren Schreibweise und der Bedeutung von überlegt, vorbedacht bereits im Mittelhochdeutschen belegt. In seiner heutigen, passivischen, Bedeutung von ‚mit Verdacht behaftet‘ ist es erst seit dem 17. Jahrhundert in Gebrauch. Ebenfalls dem 17. Jahrhundert entstammt das Verb verdächtigen für ‚einen Verdacht gegen jemanden hegen‘.[2] Eine Substantivbildung ist Verdächtigung.
Generalverdacht ist ein „schon ohne konkrete Anhaltspunkte generell gehegter Verdacht“.[3][4]