Die Verfassung Argentiniens wurde am 1. Mai 1853 von der verfassunggebenden Versammlung Argentiniens beschlossen. Sie wurde 1860, 1866, 1898, 1949 und 1957 geändert; die aktuelle Fassung ist vom 22. August 1994.[1]
Es gab schon 1819 und 1826 Verfassungen.
Hauptorgan der Exekutive ist der Präsident der Nation („Presidente de la Nación Argentina“, „Poder Ejecutivo Nacional“).
Die Legislative, der Congreso, besteht aus zwei Kammern.