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Die Verfassungsgerichtsbarkeit prüft die Vereinbarkeit von Hoheitsakten, insbesondere Gesetzen, mit der Verfassung des jeweiligen Staates. Sie hat dabei die Befugnis, die Verfassungswidrigkeit solcher Akte festzustellen. Die Folgen einer solchen Erklärung sind vom jeweiligen Rechtskreis abhängig.