Verfassungswidrigkeit

Verfassungswidrigkeit ist die Unvereinbarkeit eines staatlichen Hoheitsakts mit der bestehenden Verfassung. Hoheitsakte in diesem Sinne sind Gesetze, Verwaltungsakte und gerichtliche Entscheidungen. Insbesondere bei Verletzung von Grundrechten ist die Verfassungswidrigkeit gegeben.

Sofern die Verfassungswidrigkeit im Rechtssystem eines Staates überprüfbar ist, wird sie zumeist von Gerichten festgestellt. Dabei unterscheidet sich die Praxis dieser Feststellung zwischen verschiedenen Staaten. In einigen politischen Systemen kann die Verfassungswidrigkeit nur von besonderen dazu errichteten Gerichten festgestellt werden, während in anderen diese Befugnisse allen Gerichten zustehen.

Das politische System des Vereinigten Königreichs kennt keine kodifizierte Verfassung, allerdings gelten Institutionen wie die Parlamentssouveränität oder die Magna Carta als beständig aufgefasst.

Zudem wird im deutschen Recht auch von der Verfassungswidrigkeit von Parteien gesprochen. Dieser Begriff ist inhaltlich verwandt, beschreibt aber den Umstand, dass die verfassungsfeindlichen Ziele einer politischen Partei mit ausreichender politischer Macht der besagten Partei einhergehen und daraus die ernsthafte Gefahr der Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entsteht.[1]

  1. Die NPD ist ein Verbot nicht wert. NZZ.ch, 17. Januar 2017, abgerufen am 18. Januar 2017. Vorlage:Cite web: Der Parameter language wurde bei wahrscheinlich fremdsprachiger Quelle nicht angegeben.

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