Vergewaltigung ist als Form sexueller Gewalt eine schwerwiegende Sexualstraftat, die oft als das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, orale oder anale Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder einem Gegenstand definiert wird. Opfer von Vergewaltigung können alle Geschlechter sein.
Eine Vergewaltigung kann körperliche Verletzungen im Sinne eines medizinischen Traumas verursachen und geht in der Regel mit schweren seelischen Verletzungen im Sinne eines psychischen Traumas einher. Wird das Trauma nicht verarbeitet, birgt es das Risiko einer transgenerationalen Weitergabe. Neben gegebenenfalls anhaltenden körperlichen oder seelischen Schmerzen kann es zu einer Übertragung von Geschlechtskrankheiten oder einer Schwangerschaft kommen. Immer bedeutet die Vergewaltigung eine massive Verletzung der Selbstbestimmung des Opfers.
Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. Eine Vergewaltigung verletzt das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung, das vom deutschen Grundgesetz als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit unter Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gefasst wird.[2]