Vergleichende Rechtswissenschaft

Die Vergleichende Rechtswissenschaft oder auch Rechtsvergleichung (komparative Rechtswissenschaft) ist ein Teilfach der Rechtswissenschaft, die sich mit dem Vergleich der verschiedenen Rechtsordnungen befasst.

Die älteste überlieferte rechtsvergleichende Untersuchung fand im antiken Griechenland statt: In seinen Nomoi verglich und bewertete Platon das Recht der griechischen Poleis.

Peter Häberle propagiert die Rechtsvergleichung neben den vier klassischen Auslegungsmethoden als fünfte.[1] Sie gehört allerdings nicht zum etablierten Kanon.

  1. Peter Häberle: Grundrechtsgeltung und Grundrechtsinterpretation im Verfassungsstaat – Zugleich zur Rechtsvergleichung als „fünfter“ Auslegungsmethode. In: JuristenZeitung (JZ) 1989, S. 913 ff.; bestätigt bei dems.: Wechselwirkungen zwischen deutschen und ausländischen Verfassungen. In: Detlef Merten, Hans-Jürgen Papier (Hrsg.): Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa. Band I: Entwicklungen und Grundlagen. Heidelberg 2003, § 7 Rn. 26.

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