Die Verkehrsinfrastruktur umfasst die Infrastruktur im Verkehrswesen, zu der insbesondere Verkehrsbauwerke und Verkehrsträger gehören. Als Verkehrsträger bezeichnet man Verkehrs- und Transportmittel sowie Verkehrsunternehmen.
Je nach Zusammenhang kann auch die Gesamtheit aller Verkehrsnetze, Verkehrswege oder Verkehrsarten mit dem Begriff Verkehrsinfrastruktur bezeichnet werden.
Abläufe und Entwicklungen unterliegen Verkehrsrecht, Verkehrsregelungen und Verkehrsüberwachung.