Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex)

Flagge der Europäischen Union

Verordnung (EU) 2016/399

Titel: Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen
Kurztitel: Schengener Grenzkodex
Geltungsbereich: Europäische Union ohne Irland einschließlich der Schweiz und den EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein
(siehe auch die zahlreichen Ausschlüsse → Schengen-Raum)
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Grundlage: AEUV, insbesondere auf Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben b und e
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Datum des Rechtsakts: 9. März 2016
Veröffentlichungsdatum: 23. März 2016
Inkrafttreten: 12. April 2016
Ersetzt: Verordnung (EG) Nr. 562/2006
Letzte Änderung durch: Verordnung (EU) 2024/1717 vom 13. Juni 2024 (ABl. L, 2024/1717, 20. Juni 2024)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
10. Juli 2024
Fundstelle: ABl. L 77 vom 23. März 2016, S. 1–52
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Der Schengener Grenzkodex ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie regelt den Grenzübertritt an den Binnen- und Außengrenzen des so genannten Schengen-Raums und verdrängt in weiten Bereichen die nationalen Rechtsvorschriften der Anwenderstaaten über den Grenzübertritt und die Modalitäten der Grenzkontrolle.

Die Verordnung ist ein sogenannter kodifizierter Text. Mit ihr wird die ursprüngliche Verordnung (EG) Nr. 562/2006 gleichen Namens[1] neu gefasst. Dabei werden sechs Änderungsverordnungen und eine Änderung des Beitrittsvertrags von Kroatien berücksichtigt. Die Bestimmungen werden neu nummeriert. Eine Konkordanztabelle findet sich in Anhang X.

  1. Verordnung (EG) Nr. 562/2006. In: ABl. L 105 vom 13. April 2006, S. 1.

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