Die Verteidigung der Rechtsordnung ist ein Begriff des deutschen Strafzumessungsrechts und bezeichnet im Kontext der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen und der Strafaussetzung zur Bewährung die Notwendigkeit der Verhängung oder Vollstreckung der Freiheitsstrafe um das Vertrauen in den Rechtsstaat beziehungsweise in die Unverbrüchlichkeit des Rechts aufrechtzuerhalten.