Als Vertrag zu Lasten Dritter (französisch promesse de porte-fort) wird ein Vertrag bezeichnet, der zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen wird und einen Dritten unmittelbar benachteiligt.
Zu unterscheiden ist er von Verträgen zugunsten Dritter, Verträgen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie der Drittschadensliquidation.[1]