Die Verwaltungsgemeinschaft war in Sachsen-Anhalt eine bis Ende 2013 bestehende Form der interkommunalen Kooperation von Gemeinden, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit organisiert war. Sie entstand im Normalfall durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung,[1] konnte in Sonderfällen aber auch durch Zuordnung des Innenministeriums entstehen.