Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen-Anhalt)

Die Verwaltungsgemeinschaft war in Sachsen-Anhalt eine bis Ende 2013 bestehende Form der interkommunalen Kooperation von Gemeinden, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit organisiert war. Sie entstand im Normalfall durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung,[1] konnte in Sonderfällen aber auch durch Zuordnung des Innenministeriums entstehen.

  1. § 75 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeordnung – GO LSA)

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