Eine Verwandtschaftsbeziehung (von mittelhochdeutsch verwant „zugewandt, zugehörig“) ist ein Verhältnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben. Neben dieser zugrunde liegenden Blutsverwandtschaft gibt es die rechtliche Verwandtschaft durch Feststellung der Elternschaft für ein nicht leibliches Kind (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach Eizellspende). Mit den Verwandten von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, umgangssprachlich indirekte oder affine Verwandtschaft genannt, eine Form der sozialen Verwandtschaft.