Als Villa urbana (lateinisch villa = Landhaus, Landgut; urbanus = von städtischer Art) wurde im römischen Reich ein luxuriöses Anwesen auf dem Land bezeichnet, das dem Gutsherrn und seiner Familie zum zeitweiligen Aufenthalt diente. In der klassischen Archäologie wird die vornehmlich Wohnzwecke erfüllende Villa urbana von der landwirtschaftlich geprägten Villa rustica unterschieden.