Dieser Artikel behandelt ein deutsches Sondergericht und späteres ordentliches Gericht während der Diktatur des Nationalsozialismus; zu anderen Volksgerichten siehe
Volksgericht .
Der Volksgerichtshof (VGH ) wurde am 24. April 1934 als Sondergericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gegen den NS-Staat eingerichtet. Seinen Sitz hatte er zunächst im Gebäude des früheren Preußischen Landtags und später im ehemaligen Wilhelms-Gymnasium in Berlin . 1936 wurde der Volksgerichtshof ein ordentliches Gericht .
Verkündung des Urteils gegen die Mitglieder des Kreisauer Kreises am 6. August 1944 durch Roland Freisler, den Präsidenten des Volksgerichtshofes, im umgestalteten Festsaal des Kammergerichts in Berlin