Volksgruppe

Das Wort Volksgruppe bezeichnet allgemein eine ethnische Gruppe, im engeren Sinne eine Minderheit innerhalb eines Staates, speziell eine einzelne ethnische Gruppe innerhalb eines polyethnischen Staates (Vielvölkerstaat). Eine autochthone (aus dem Griechischen für „aus dem Lande selbst“, [alt-]eingesessene[1] oder ursprüngliche) Volksgruppe, auch Bevölkerungsgruppe[2] genannt, ist eine ethnische, in Europa rechtlich geschützte nationale Minderheit. Umgangssprachlich wird „Volksgruppe“ oft bedeutungsgleich zu ethnische Minderheit verwendet.

Wenn es um den Schutz von Volksgruppen innerhalb eines Staates geht, spricht man von Minderheitenschutz, in Österreich auch von Volksgruppenförderung.

Die Bezeichnung darf nicht mit Völkergruppe (abstrakte Zusammenfassung verschiedener Völker oder Ethnien wie etwa Indianer oder Papua) verwechselt werden.

  1. Vgl. Glossar in Georg Hansen, Norbert Wenning: Schulpolitik für andere Ethnien in Deutschland. Zwischen Autonomie und Unterdrückung, Waxmann, Münster 2003, ISBN 3-8309-1122-X, S. 214; Dieter Kolonovits: Rechte der Minderheiten, in: Detlef Merten, Hans-Jürgen Papier (Hrsg.): Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa. Band VII/1: Grundrechte in Österreich, 2. Aufl., C.F. Müller, Heidelberg 2014, § 21 Rn. 23.
  2. Eintrag Bevölkerungsgruppe, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, abgerufen am 11. Dezember 2022.

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