Mit Volkskirche bezeichnet man heute in der Regel jene Kirchen, zu denen größere Teile eines Volkes gehören. Volkskirchen in diesem Sinne sind in Deutschland die evangelischen Landeskirchen und die römisch-katholische Kirche. Davon zu unterscheiden sind die oft privatrechtlich organisierten Minderheitskirchen. Diese verstehen sich in vielen Fällen als Bekenntniskirchen.