Die Volksverhetzung (abgeleitet von „Hetze“ im politisch-gesellschaftlichen Sinn, von mittelhochdeutsch hetzen für ‚antreiben‘, ursprünglich ‚zum Verfolgen bringen‘ und verwandt mit „Hass“[1]) ist ein Vergehen gemäß § 130 Strafgesetzbuch (StGB) nach dem Recht Deutschlands.
Geschützt sind nach herrschender Meinung die Menschenwürde und der öffentliche Friede. Die verschiedenen Handlungsvarianten stellen teilweise persönliche Äußerungsdelikte dar, bei denen es für eine Strafbarkeit notwendig ist, dass der Täter sich eine Aussage zu eigen macht. Teilweise stellen sie bloße Verbreitungsdelikte dar, bei denen ein Zu-Eigen-Machen auch bei der Verbreitung fremder Aussagen nicht nötig ist.