Vormundschaft

Vormundschaft (von althochdeutsch munt ‚Schirm, Schutz, Gewalt‘) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel, veraltet Vogtkind), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person.


Developed by StudentB