Als Vorstandsvorsitzenden bezeichnet man im Wirtschaftsleben den Vorsitzenden des Vorstandes einer Aktiengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft in anderer Rechtsform. In Deutschland wurde er früher auch als Generaldirektor bezeichnet.
Das Amt des Vorstandsvorsitzenden – eine Leitungsfunktion – ist nicht zu verwechseln mit dem des Vorstandssprechers, der den Vorstand lediglich nach außen hin vertritt.