Wahlleiter

Der Begriff Wahlleiter bezeichnet die Person oder Institution, die politische Wahlen organisiert und überwacht. Aufgaben des Wahlleiters sind neben der Organisation die Leitung des Wahlausschusses, die Prüfung der Wahlvorschläge sowie das in manchen Ländern mögliche Losverfahren bei Stimmengleichheit.[1] In manchen Ländern führt der Wahlleiter bzw. die entsprechende Behörde auch das Wählerverzeichnis.

  1. Website des Innenministeriums von NRW (Memento des Originals vom 24. April 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mik.nrw.de

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