Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist eine der tragenden Säulen der repräsentativen Demokratie und soll sicherstellen, dass die repräsentativ eingeschränkte Volkssouveränität gewahrt bleibt. Das Wahlrecht gehört zu den politischen Grundrechten. Davon zu unterscheiden ist das Stimmrecht. Die wahlberechtigten Bürger werden gemeinhin als Wähler, Wählerschaft, Elektorat oder umgangssprachlich Wahlvolk bezeichnet.
In der Schweiz geläufig ist die Bezeichnung Stimmrecht, das Recht an Volksabstimmungen und Wahlen teilzunehmen, das somit auch das Wahlrecht beinhaltet, im Weiteren auch das Initiativrecht. Die stimmberechtigten Bürger werden auch offiziell als Volk, etwas seltener auch Stimmvolk,[1] bezeichnet.