Das Wappen Schleswig-Holsteins ist im „Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein“ vom 18. Januar 1957 wie folgt definiert:[4]
„Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild rechts auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, schreitende Löwen, links in Rot ein silbernes Nesselblatt.“
Das Wappen selbst ist im Anhang zu § 3 des Gesetzes abgedruckt,
die Anlage wurde 2011 neu veröffentlicht mit der Begründung
„Die dem Gesetz als Anlagen beigefügten Muster des Landeswappens … sind durch die grafisch optimierte Darstellung des Landeswappens[1] zu ersetzen, die im Zuge der Vereinheitlichung des Corporate Design der Landesverwaltung eingeführt worden ist.“[2] In der parlamentarischen Aussprache wurde erklärt, dass eine „Anpassung an die heutigen Standards erforderlich gewesen sei. Auf Nachfrage [wurde] erklärt … , die Optimierung habe darin bestanden, bestimmte Linienführungen grafisch so zu optimieren, dass die Wappen bei einer Verkleinerung oder Vergrößerung von der Proportion her jeweils gleich wirkten. Außerdem seien auch die Farben jetzt nach DIN-Normen beschrieben worden.“[2] Am 27. August 2013 änderte sich das Corporate Design der Landesverwaltung.[5]
↑Drucksache 17/0714, Zitat: „Darüber hinaus werden die meisten Landesdienststellen in ihrer Korrespondenz fortan ein schwarzweißes Landeswappen nutzen, welches direkt aus der entsprechenden Dokumentvorlage über den Drucker am Arbeitsplatz auf Blankobögen gedruckt werden wird.“