Weltpostvertrag

Basisdaten
Titel: Weltpostvertrag
Früherer Titel: Vertrag, betreffend die Gründung eines allgemeinen Postvereins
Abkürzung: WPVertr
Art: Völkerrechtlicher Vertrag
Geltungsbereich: Mitgliedsstaaten
Rechtsmaterie: Völkerrecht
Erlassen am: 9. Oktober 1874
(RGBl. 1875 S. 223)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1875 (Art. 19)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Weltpostvertrag 1934

Der Weltpostvertrag ist der Hauptvertrag des Weltpostvereins und kann als dessen Verfassung angesehen werden. Er enthält grundlegende Bestimmungen und Vorschriften über den Briefpostdienst. Der Beitritt zum Weltpostvertrag ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Weltpostverein, während der Beitritt zu den Nebenabkommen (Weltpostvereinsverträge) freigestellt ist.


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