Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Weltpostvertrag |
Früherer Titel: | Vertrag, betreffend die Gründung eines allgemeinen Postvereins |
Abkürzung: | WPVertr |
Art: | Völkerrechtlicher Vertrag |
Geltungsbereich: | Mitgliedsstaaten |
Rechtsmaterie: | Völkerrecht |
Erlassen am: | 9. Oktober 1874 (RGBl. 1875 S. 223) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 1875 (Art. 19) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Der Weltpostvertrag ist der Hauptvertrag des Weltpostvereins und kann als dessen Verfassung angesehen werden. Er enthält grundlegende Bestimmungen und Vorschriften über den Briefpostdienst. Der Beitritt zum Weltpostvertrag ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Weltpostverein, während der Beitritt zu den Nebenabkommen (Weltpostvereinsverträge) freigestellt ist.