Dieser Artikel erläutert eine Bahnanlage. Für die Wendeanlage an Straßen siehe Wendeanlage (Straße).
Eine Wendeanlage oder Kehranlage ist eine Anlage im Bahnverkehr, die es einem Schienenfahrzeug ermöglicht, auf der Bahnstrecke, auf der es angekommen ist, wieder zurückzufahren. Dabei ist zu unterscheiden:
Das Fahrzeug wird um 180° gewendet. Es ändert die auf sich selbst bezogene Fahrtrichtung nicht. Die dafür benutzten Anlagen sind Wendeschleifen, Gleisdreiecke oder seltene Gleisfünfecke. In vielen Straßenbahnnetzen sind Wendeschleifen zusammen mit Einrichtungsfahrzeugen Standard. Türen sind nur auf einer Seite erforderlich (bei Rechtsverkehr auf der rechten Seite), denn mit Vorteil für die Passagiere sind i. d. R. an den Haltestellen gegenüberliegende, je für eine der beiden Fahrtrichtungen vorgesehene Bahnsteige vorhanden.
Das Fahrzeug wird nicht gewendet, sondern ändert die auf sich selbst bezogene Fahrtrichtung. Voraussetzung hierfür ist, dass Zweirichtungsfahrzeuge eingesetzt werden. Kam das Fahrzeug vorwärts an der Wendeanlage an, so fährt es rückwärts zurück, oder umgekehrt.[An 1] In Eisenbahn- sowie U- und Stadtbahnnetzen ist dieses Verfahren üblich. Dazu dienen ein- oder mehrgleisige Anordnungen von Stumpfgleisen oder Umsetzgleise. Ein Grenzfall sind Spitzkehren und Kopfbahnhöfe, an denen die Züge die Fahrtrichtung ändern, jedoch nicht (oder nicht notwendig), um die Strecke zurückzufahren. Die Zweirichtungsfahrzeuge sollen Türen an beiden Seiten haben, damit die zum Vorteil der Passagiere an den Haltestellen gegenüberliegend angebrachten, je für eine der beiden Fahrtrichtungen vorgesehenen Bahnsteige benutzt werden können.
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