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Ein Werturteil drückt positive oder negative Auszeichnung aus, die in der Stellungnahme einer Person bezüglich eines mehr oder minder genau bestimmten Objekts enthalten ist.[1] Sie geht häufig einher mit der mehr oder minder ausdrücklichen Erwartung und/oder Aufforderung an Dritte, dieselbe Wertung als hinreichend gerechtfertigte mitzuvollziehen.
- ↑ „Die Auszeichnung, die durch ein Wertbegriffsprädikat einem Gegenstand verliehen wird, beruht darauf und bezieht sich darauf, daß er dadurch in seinem Verhältnis zu unserer Stellungnahme charakterisiert wird.“ (Viktor Kraft: Wertbegriffe und Werturteile. Aus: Ders.: Die Grundlagen einer wissenschaftlichen Wertlehre. 2. Auflage. Springer, Wien 1951. In: Hans Albert, Ernst Topitsch (Hrsg.): Werturteilsstreit. Wissenschaftl. Buchgesellschaft Darmstadt 1971, ISBN 3-534-04161-5, S. 50.)