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Unter Westintegration, auch Westbindung genannt, wird die Einbindung der 1949 als westlicher deutscher Teilstaat gegründeten Bundesrepublik in Verträge mit den westlichen Staaten verstanden. Mit diesen fielen außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitische Entscheidungen. Die Westmächte verbanden zwei Ziele mit der Westintegration Deutschlands. Die Einbindung Deutschlands sollte einerseits der Sicherheit der westeuropäischen Staaten vor Deutschland dienen, das in der Vergangenheit eine Gefahr für seine Nachbarstaaten dargestellt hatte. Westdeutschland sollte andererseits einen Beitrag zur Sicherheit der westeuropäischen Staaten vor der Sowjetunion leisten, deren Truppen aufgrund des Warschauer Pakts an der Elbe standen. Mit den Pariser Verträgen 1955 war die Bundesrepublik schließlich in die westliche Staatengemeinschaft und in die atlantische Sicherheitsgemeinschaft integriert. Damit war ein erster Abschluss erreicht, der auf deutscher Seite von der Politik des Bundeskanzlers Konrad Adenauer geprägt worden war. Denn durch Adenauers Politik der Westbindung integrierte sich die Bundesrepublik nach 1949 in die politischen, ökonomischen und militärischen Bündnisse des Westens.
Besonders die außenpolitischen Weichen wurden erst nach starken innenpolitischen Auseinandersetzungen gestellt. Hierbei spielte das Thema der deutschen Teilung, die Bewahrung des Rechtes auf eine Wiedervereinigung mit anderen Teilen Deutschlands und das Verhältnis zur Sowjetunion eine besondere Rolle.
Im Wesentlichen gehören dazu folgende Verträge: