- Ein Antrag auf Wiederwahl kann jederzeit durch Unterschrift auf der für jeden Admin im Wikipedia-Namensraum angelegten Wiederwahlseite unterstützt werden. Wenn 25 stimmberechtigte Benutzer innerhalb eines Monats oder 50 stimmberechtigte Benutzer innerhalb von sechs Monaten den Antrag unterstützen, muss der Admin sich einer Wiederwahl stellen, um seine Adminrechte zu behalten.
- Es steht jedem Administrator frei, sich auch dann zur Wiederwahl zu stellen, wenn die hier festgelegte Anzahl von Unterstützern des Wiederwahlantrags nicht erreicht wird. Wird sie jedoch erreicht, ist die Wiederwahl zwingend, es sei denn, der Administrator verzichtet freiwillig auf die Adminrechte. In letzterem Fall wäre zur Rückerlangung der Adminrechte eine neue Adminkandidatur notwendig.
- Nach Erreichen des Quorums bleiben dem Admin oder einem von ihm bestimmten Unterstützer 30 Tage Zeit, die Wiederwahl mit selbst verfasster Vorstellung zu beginnen. Wird innerhalb dieser Frist keine Wiederwahl gestartet, erfolgt ein automatischer Entzug der Adminrechte. Die Wiederwahl selbst findet nach den Regeln der Adminkandidaturen statt.
- Ist das Quorum erreicht, bleiben dessen Gültigkeit und die Wiederwahlaufforderung auch dann erhalten und in Kraft, wenn durch das Zurückziehen von Unterschriften deren Anzahl unter die Quorengrenze (25 / 50 Stimmen) fallen sollte.
- Wenn ein Admin erstmals gewählt oder in einer Wiederwahl, egal ob freiwillig oder per Wiederwahlverfahren, bestätigt wurde, wird die Wiederwahlseite des betreffenden Admins ein Jahr lang vollgeschützt.
- Der Weg über Wikipedia:Administratoren/Probleme zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Entzug der Adminrechte bleibt von diesem Wiederwahlverfahren unberührt.
Dieses Wiederwahlverfahren findet gemäß dem Meinungsbild zu Adminwiederwahlen statt. Das dort festgelegte Verfahren wurde durch drei Folgemeinungsbilder modifiziert (Nachbesserung zur Wiederwahl auf Antrag, Abschaffung der Zwangswiederwahlen, Öffnung der Wiederwahlseiten von Bürokraten, Checkuser-Berechtigten und Oversightern).