Wichtige Hinweise zu Beiträgen über Gesetze
In Artikeln zu Gesetzen werden in einer Infobox Basisdaten angegeben, mit deren Hilfe das Gesetz an der angegebenen Fundstelle aufgefunden und zusammen mit Angaben über spätere Änderungen die aktuell geltende Gesetzesfassung festgestellt werden kann.
Die Fundstelle gibt die zu einem bestimmten Zeitpunkt veröffentlichte Fassung (erstmalige Verkündung oder spätere vollständige Neubekanntmachung) an. Der geltende Gesetzestext kann sich aber durch spätere Gesetzesänderungen geändert haben. In Deutschland und Österreich gibt jedes Änderungsgesetz zugleich mit Fundstelle an, wann das geänderte Stammgesetz vor dem Änderungsgesetz zuletzt geändert wurde. Auf diese Weise können alle Änderungen in der Regel rückverfolgt werden.
Der jährlich per 31. Dezember aktualisierte Fundstellennachweis A des Bundesgesetzblatts bietet für jedes bis zum Stichtag geltende deutsche Gesetz des Bundesrechts Teil I einen vollständigen Änderungsnachweis.
Einen täglich aktualisierten Fundstellennachweis für die meisten Gesetze und Verordnungen des deutschen Bundesrechts Teil I enthält seit 2006 die Seite buzer.de. Neben dem reinen Fundstellennachweis werden seitdem auch sämtliche Fassungen als Volltext nachgewiesen, und zu jeder Änderung ist eine Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung abrufbar.
Für Österreich sind die Stammfassungen und die Änderungsgesetze im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS rechtsverbindlich publiziert, es gibt keine gedruckten Fassungen auf Papier mehr. Das gilt für Rechtsvorschriften des Bundes seit 2004, für Vorschriften der Sozialversicherung seit 2002 und für Gesetze der Länder seit 2014/15. Im RIS wird der jeweils aktuelle Stand eines Gesetzes dargestellt, diese Fassung ist nicht rechtsverbindlich (sogenannter Kunsttext: das ist eine konsolidierte Fassung, wobei Konsolidierung bedeutet, dass in einer Rechtsvorschrift sämtliche später kundgemachten Änderungen und Berichtigungen eingearbeitet sind), Vorschriften der Sozialversicherung sind in ihren Kunsttexten in der Datenbank SozDok (www.sozdok.at) enthalten.
Trotz allen Bemühens um Aktualität kann nicht ausgeschlossen werden, dass Angaben in einer Infobox veraltet sein können.
Die Angaben zum Inkrafttreten von Änderungen können nur ein erster Hinweis sein. Die Feststellung des für einen konkreten Fall geltenden Gesetzestextes erfordert eine genaue Prüfung anhand aller Änderungsgesetze, zumal Übergangsbestimmungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehen können.