Wenn du in der Wikipedia mit rechtlichen Schritten drohst, wirst du sehr wahrscheinlich gesperrt. Die Meldung eines Delikts, wie etwa einer Verleumdung oder einer Urheberrechtsverletzung, beispielsweise auf Wikipedia:Vandalismusmeldung, stellt allerdings keine Drohung dar und wird schnell bearbeitet.
Drohe nicht mit rechtlichen Schritten in der Wikipedia (englisch No legal threats. Abkürzung: NLT). Eine rechtliche Drohung in diesem Zusammenhang ist die Drohung, sich an einem externen (realen) rechtlichen oder einem anderen behördlichen Verfahren zu beteiligen, das gegen einen oder mehrere andere Benutzer gerichtet ist. Es bezieht sich nicht auf ein Streitbeilegungsverfahren, wie Wikipedia:Dritte Meinung oder Wikipedia:Vermittlungsausschuss, innerhalb von Wikipedia. Drohungen mit rechtlichen Schritten sollten auf Wikipedia:Vandalismusmeldung oder auf Wikipedia:Administratoren/Anfragen gemeldet werden. Benutzer, die mit rechtlichen Schritten drohen, werden in der Regel für die Bearbeitung von Wikipedia gesperrt, solange die Drohungen offen sind.
Anstatt Benutzer, die mit rechtlichen Schritten drohen, sofort zu sperren, sollten Administratoren im Zweifelsfall zunächst versuchen, die Absicht des Benutzers zu klären. Vor einer Sperre sollte durch den abarbeitenden Administrator auch festgestellt werden, ob eine mehrdeutige Äußerung tatsächlich eine Drohung mit rechtlichen Schritten darstellt.
Anstatt mit rechtlichen Schritten zu drohen, solltest du versuchen, Streitigkeiten mithilfe der Streitbeilegungsverfahren der Wikipedia beizulegen. Wenn dein Problem Wikipedia selbst betrifft, solltest du dich an die Wikimedia Foundation wenden.
Ein Rechtsstreit zwischen Nutzern, sei es aufgrund von Vorfällen in Wikipedia oder auch anderswo, ist kein Grund für eine Sperre, solange keine rechtlichen Drohungen in Wikipedia ausgesprochen werden. Das alleinige Anliegen dieser Richtlinie betrifft die Veröffentlichung von Drohungen mit rechtlichen Schritten in Wikipedia. Benutzer, die an einem Rechtsstreit beteiligt sind, sollten angesichts des möglichen Interessenkonflikts keine Artikel von Streitgegnern bearbeiten.