Wirtschaftsliberalismus

Wirtschaftsliberalismus oder wirtschaftlicher Liberalismus ist die ökonomische Ausprägung des Liberalismus. Der wirtschaftliche Liberalismus, dessen theoretische Grundlagen durch Adam Smith entwickelt wurden, geht von der freien wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeit jedes Einzelnen aus. Die unsichtbare Hand des Marktes sorgt laut Smith dafür, dass bei der Verfolgung der eigennützigen Ziele der einzelnen Menschen nach Gewinn und Wohlstand gleichzeitig dem Wohl der Gesellschaft gedient werde, auch ohne dass dies beabsichtigt ist.[1]

Die Utopie des Wirtschaftsliberalismus beschreibt eine Wirtschaftsform, die sich ohne staatliche Eingriffe über den Markt selbst steuert.[2] Der Liberalismus befürwortet demzufolge eine freie Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung mit allen wirtschaftlichen Freiheiten wie Gewerbefreiheit, freier Preisbildung und Wettbewerbsfreiheit. Staatliche Eingriffe in die Wirtschaft werden als störend empfunden und abgelehnt.[1]

Laut dem österreichischen Ökonomen Ewald Nowotny handelt es sich um eine liberale Denkrichtung, in deren Mittelpunkt das Konzept der spontanen Ordnung steht, nach dem die unsichtbare Hand des Marktes die Interessen der Individuen und der Gesellschaft in Einklang bringt. Die spontane Ordnung entsteht durch menschliches Handeln, aber nicht nach menschlicher Planung. Dem Wirtschaftsliberalismus liegt der negative Freiheitsbegriff zugrunde, der Freiheit als Abwesenheit von staatlicher Einschränkung definiert.[3]

  1. a b Liberalismus. In: Duden Wirtschaft. Bundeszentrale für politische Bildung, 2016, abgerufen am 23. Oktober 2022.
  2. Willi Albers: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft. Band 9, Vandenhoeck & Ruprecht, 1982, ISBN 3-525-10260-7, S. 150.
  3. E. Nowotny: Globalisierung oder Liberalismus - Zurück ins 19. Jahrhundert? In: Franz Baltzarek u. a. (Hrsg.): Von der Theorie zur Wirtschaftspolitik - ein österreichischer Weg. Festschrift zum 65. Geburtstag von Erich W. Streissler. Lucius & Lucius, Stuttgart 1998, ISBN 978-3-8282-0084-5, S. 208–210.

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