Wissenschaftliches Fehlverhalten

Der Begriff wissenschaftliches Fehlverhalten wurde im Juli 1998 durch eine Empfehlung des Plenums der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK) näher definiert. Die Empfehlung der HRK baut dabei auf einem Beschluss des Senates der Max-Planck-Gesellschaft vom November 1997 auf.[1] Neben dem Begriff des wissenschaftlichen Fehlverhaltens hat die HRK in diesem Dokument auch Empfehlungen für die Verfahrensregeln bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten veröffentlicht.

Der Begriff „wissenschaftliches Fehlverhalten“ dient dazu, in der Wissenschaft unerwünschte Verhaltensweisen, die einer „guten wissenschaftlichen Praxis“ entgegenstehen, näher zu definieren und ihnen entgegenzutreten. Insbesondere geht es um Falschangaben, die Verletzung geistigen Eigentums und Probleme der Autorschaft und der Zustimmung bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Im September 2019 gab die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) diesbezüglich einen verbindlichen Kodex mit Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis[2] heraus.

Eine umfangreiche Sammlung von bekannt gewordenen Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens findet sich unter Betrug und Fälschung in der Wissenschaft.

  1. siehe Archivlink (Memento vom 30. August 2011 im Internet Archive), Einleitung, Punkt 4, und Verfahrensordnung bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten der Max-Planck-Gesellschaft (PDF; 86 kB)
  2. Deutsche Forschungsgemeinschaft (Hrsg.): Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. 2019, ISBN 978-3-527-34740-7 (dfg.de [PDF]).

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