Eine Woiwodschaft oder Wojewodschaft ist ein polnischer Verwaltungsbezirk als oberste Stufe der territorialen Gliederung in der Republik Polen (ISO 3166-2-Ebene, siehe ISO 3166-2:PL) und liegt in der Statistikebene NUTS-2. Nächstkleinere Selbstverwaltungseinheit ist der Powiat (Landkreis). Derzeit gibt es in Polen 16 Woiwodschaften.
Das Lehnwort Woiwodschaft, polnisch województwo (deutsch: Provinz) ist abgeleitet von Woiwode (deutsch: Heerführer, Herzog). Dieser Titel steht in der polnischen Geschichte in Kontrast zum Titel Książę, der etymologisch vom germanischen Wort kuningaz abgeleitet ist, aber ebenfalls zumeist mit Herzog übersetzt wird. Historisch ersetzten die Województwa als Verwaltungseinheiten eines geordneten Staatswesens zunehmend die stammesgeschichtlich und dynastisch entstandenen Księstwa (Fürsten- oder Herzogtümer).
Am 1. Januar 1999 entstanden die heutigen 16 Woiwodschaften, die größtenteils in etwa historische Gebiete darstellen. Ursprünglich waren 12 Woiwodschaften geplant; allerdings gab es politische Diskussionen, die zu einer Vergrößerung der Anzahl auf 16 führten. Die zusätzlichen vier Woiwodschaften waren Heiligkreuz, Oppeln, Lebus und Kujawien-Pommern.[1] Politische Überlegungen führten auch dazu, dass die Woiwodschaft Kujawien-Pommern zwei offizielle Hauptstädte hat, ebenso die Woiwodschaft Lebus.