Ein Zahnarzt (weiblich auch Zahnärztin) ist ein Zahnmedizin ausübender Heilkundiger. In Deutschland und Österreich ist die selbstständige Berufsausübung nur aufgrund einer gültigen Berufszulassung (Approbation) zulässig. In der Schweiz ist hingegen der erfolgreiche Abschluss des Studiums für die Berufsausübung ausschlaggebend.[2] Im Gebiet der ehemaligen DDR werden die Zahnärzte auch Stomatologen genannt. In Österreich wird zudem der Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde unterschieden. Dieser hat zuerst das Humanmedizinstudium und anschließend die Ausbildung zum Facharzt absolviert. Diese Studienvariante wurde 1997 abgeschafft.
Das Tätigkeitsfeld eines Zahnarztes beinhaltet Prävention, Diagnose und Therapie von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen.
Es gibt rund 112.000 Zahnärzte in Deutschland, davon ca. 53.000 Vertragszahnärzte. Rund 17.500 sind in Praxen tätige Assistenten, Vertreter, angestellte Zahnärzte und außerhalb von Praxen zahnärztlich tätige Mitglieder. Weitere ca. 20.600 sind ohne zahnärztliche Tätigkeit (Stand: 2014).[3] Die Anzahl der Zahnärzte in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ist von 2005 bis 2011 von 4676 auf 8060 und damit um 72 % gestiegen.[4] In Österreich gibt es mit Stand Mai 2023 5.303 Zahnärzte. Davon 3.812 im selbstständigen Bereich, 711 angestellte und 780 in anderen Bereichen Tätige.[5]
Der Zahnarzt gehört in Deutschland und Österreich zu den Freien Berufen.