Zensur (lateinischcensura) ist der Versuch der Kontrolle menschlicher Äußerungen. Sie führt bei Bedarf zu rechtskonformen oder außerrechtlichen Sanktionen, etwa zur Behinderung, Verfälschung oder Unterdrückung von Äußerungen vor oder nach ihrer Publizierung.[1] Durch restriktive Verfahren – ausgeübt u. a. durch staatliche Instanzen, religiöse oder private (etwa privatwirtschaftliche) Stellen[2] – soll die frei zugängliche Information durch Massenmedien oder durch persönlichen Informationsverkehr eingeschränkt oder unterbunden werden, um den Diskurs zu kontrollieren, den freien Wettbewerb von Ideen zu unterbinden und die Verbreitung unerwünschter oder gesetzeswidriger Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern.[3][4]
↑Michael Kienzle, Dirk Mende (Hrsg.): Zensur in des Bundesrepublik Deutschland. Neu bearbeitete, ergänzte Taschenbuchausgabe. Wilhelm Heyne Verlag, München 1981, ISBN 3-453-01508-8, S.284.
↑Oliver Bendel: Definition: Was ist "Zensur"? In: Gablers Wirtschaftslexikon. Springer Gabler | Springer Fachmedien Wiesbaden, abgerufen am 1. Mai 2023.