Unter Zensuswahlrecht versteht man ein Wahlsystem, das ein ungleiches Wahlrecht vorsieht. Wählen darf nur, wer gewisse Finanzmittel nachweisen kann. Der Nachweis erfolgt durch Steueraufkommen, Grundbesitz oder Vermögen. In manchen Systemen, wie dem preußischen Dreiklassenwahlrecht, durften zwar auch die Mindervermögenden wählen, ihre Stimme hatte aber weniger Gewicht.