Zirkumzision (von lateinisch circum ‚um, herum‘ / lateinisch incisere ‚schneiden‘: lateinisch circumcisio ‚Beschneidung‘), auch männliche Beschneidung, meint in erster Linie die vollständige Entfernung der männlichen Vorhaut.[1] Mittlerweile wird entgegen der ursprünglichen Bedeutung vielfach auch eine teilweise Entfernung der männlichen Vorhaut als Zirkumzision angesehen. Die Zirkumzision gehört zu den weltweit am häufigsten durchgeführten körperlichen Eingriffen und wird meist aus religiösen und kulturellen Beweggründen durchgeführt, selten mit medizinischer Indikation.
Gegenwärtig sind schätzungsweise zwischen 33 %[2][3] und 39 %[4] der männlichen Weltbevölkerung beschnitten. Die Beschneidung von gesunden Kindern am achten Lebenstag gilt im Judentum als Gebot Gottes. Der Koran erwähnt sie nicht ausdrücklich. Dennoch ist sie in islamisch geprägten Ländern als Sunna weit verbreitet und wird im Kindes- oder Jugendalter durchgeführt. In einigen Gesellschaften ist die Beschneidung ein Initiationsritual; dieses Ritual symbolisiert die Aufnahme des Jugendlichen in die Gemeinschaft der erwachsenen Männer.
Die Zirkumzision ist eine von mehreren Behandlungsmöglichkeiten (s. z. B. Triple Inzision), die beispielsweise bei schweren Formen der pathologischen Phimose als indiziert gilt, wenn Behandlungsalternativen nicht erfolgversprechend sind oder zuvor keinen Heilungserfolg brachten.[5]
Die Zirkumzision als Routineeingriff ist besonders bei Minderjährigen umstritten, wenn auch nicht annähernd in einem Maße, das mit dem der universellen Ächtung der Weiblichen Genitalverstümmelung vergleichbar wäre. Von vielen Kinderschutzverbänden und einem Teil der Ärzteorganisationen wird die nicht medizinisch begründete Beschneidung abgelehnt, da sie den Körper irreversibel verändere und bei nicht einwilligungsfähigen Jungen nicht im Einklang mit Gesundheitsschutz und Kindeswohl stehe.[6] Im angelsächsischen Bereich gibt es schon länger eine gesellschaftliche Debatte zwischen Gruppen von Gegnern der Beschneidung („Intaktivisten“-Bewegung) und Befürwortern. Umstritten sind insbesondere medizinischer Nutzen und Risiken, bei Kindern auch ethische und rechtliche Aspekte sowie die Beurteilung im Hinblick auf die Menschenrechte, vor allem das Recht auf körperliche Unversehrtheit.