Zitation (Ladung)

Die Zitation war in der frühen Neuzeit etwa ab dem 15. Jahrhundert bis zum 19. Jahrhundert ein Begriff für die Ladung vor Gericht. Dabei war der Zitationszettel der Ladung dem Gericht vorzulegen.[1][2] Bei Nichtbefolgen konnte eine Kontumazentscheidung ergehen. Eine besondere Form war die Ediktalzitation, eine durch öffentliche Ausschreibung erfolgte Vorladung einer Person, deren Aufenthaltsort unbekannt war.

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