Zivilperson

Eine Zivilperson (von zivil, nicht militärisch, bürgerlich)[1] ist im Humanitären Völkerrecht jede Person, die weder den Streitkräften im weiteren Sinne noch einer levée en masse angehört, grundsätzlich also Personen, die keinen Kombattantenstatus haben, sondern Nichtkombattanten sind (Art. 50, Art. 43 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte – ZP I; Art. 4 A des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen – III. Genfer Abkommen).[2][3]

  1. zivil duden.de, abgerufen am 15. Juli 2022.
  2. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I). Angenommen in Genf am 8. Juni 1977.
  3. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen. Abgeschlossen in Genf am 12. August 1949.

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